Durchführung eines Energieaudits sinnvoll auch für KMU

März 2016. Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G §8) fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht verpflichtet schätzungsweise 50.000 Unternehmen (Nicht-KMU) in Deutschland erstmals dazu, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für alle Betriebsstätten durchführen zu lassen. Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Die TERRA Umwelt Consulting steht allen Kunden mit einem BAFA-zertifizierten Auditor bei der schnellen und effizienten Umsetzung zur Seite.

Geschäftsführer Dipl. Ing. Hendrich hat es sich nicht nehmen lassen, sich höchstpersönlich als Auditor von der BAFA zertifizieren zu lassen. Unter seiner Leitung wurden in den letzten Monaten bereits erfolgreich die ersten Energieaudits bei Kunden aus der Region durchgeführt. Neben der Volksbank Neuss setzen auch namhafte Unternehmen aus den Branchen Logistik, Industriereinigung und Schmierstoffherstellung auf mehr Energieeffizienz.

Das EDL-Gesetz betrifft Betriebe aller Branchen, nicht nur das produzierende Gewerbe, die nicht unter die europäische Definition von KMU-Unternehmen fallen (weniger als 250 Mitarbeiter, weniger als 50 Mio. EUR Jahresumsatz). Wer den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht (richtig) nachkommt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.  Alternativ kann übrigens auch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt werden. Hier können sich Kunden ebenfalls auf die qualifizierte Unterstützung der TERRA Umwelt Consulting verlassen.

Auch für KMU macht die Durchführung des Energieaudits mit Hilfe von TERRA Umwelt durchaus Sinn. Denn durch die Umsetzung des Audits nach DIN EN 16247-1 erhalten sie entscheidende Informationen über den energetischen Status ihres Unternehmens, insbesondere über die Energieflüsse Ihres Betriebs. So können die wesentlichen Verbraucher und Einsparpotenziale identifiziert, und entsprechende Verbrauchsminderungen umgesetzt werden.

Betriebe, die sich für die Einführung eines aufwändigeren Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems entscheiden, sind in dem ersten Überprüfungszyklus von der Nachweispflicht entlastet. Sie müssen bei einer Überprüfung lediglich nachweisen, dass mit der Einführung des Systems begonnen wurde und erste Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Die Einführung dieser Managementsysteme muss bis zum 31.12.2016 durchgeführt werden.

Unter der Leitung des BAFA-zertifizierten Auditors Dipl. Ing. Detlef Hendrich beinhaltet die Durchführung eines Energieaudits durch Terra Umwelt folgende Leistungen:

• Definition von Zielen, Methoden und benötigten Mitarbeitern
• Durchführung des Auditprozesses (Datenerfassung, Begehung etc.)
• Analyse der energiebezogenen Leistung (Verbrauch, Effizienz)
• Dokumentation der Verbesserungsmöglichkeiten (Potenzialanalyse)
• Ableitung der Maßnahmen zur Energieeinsparung (inklusive Amortisation)
• Energieauditbericht, der alle Ergebnisse zusammenfasst

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